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Pirker W  
Update: SPECT in der Diagnostik von Parkinson-Syndromen

Journal für Neurologie, Neurochirurgie und Psychiatrie 2015; 16 (2): 60-71

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Keywords: BewegungsstörungDopaminrezeptorDopamintransporterMorbus ParkinsonSPECT

Die Diagnose des Morbus Parkinson fußt primär auf Anamnese und klinischer Untersuchung. Die Abgrenzung von milden Bewegungsstörungen bei ansonsten gesunden älteren Personen, von medikamenteninduzierten und vaskulären Parkinson-Syndromen sowie von Tremor-Syndromen kann jedoch schwierig sein. Die Differenzierung zwischen M. Parkinson und atypischen Parkinson-Erkrankungen wie der Multisystematrophie (MSA) und der progressiven supranukleären Paralyse (PSP) ist im Frühstadium häufig unmöglich und kann auch in fortgeschrittenen Stadien Probleme bereiten. Die SPECT-Untersuchung mit Dopamin-Transporter- (DAT-) Liganden wie 123I-FP-CIT erlaubt mit wenigen Ausnahmen bereits im Frühstadium eine Dokumentation der dopaminergen Degeneration beim M. Parkinson und atypischen Parkinson- Erkrankungen und damit meist eine Abgrenzung von nichtdegenerativen Parkinson- und Tremor-Syndromen. Sie kann die einzelnen degenerativen Parkinson-Syndrome jedoch nicht voneinander unterscheiden. Die Untersuchung postsynaptischer Dopamin- D2-Rezeptoren mit der 123I-IBZM-SPECT kann zur Differenzierung von M. Parkinson und MSA bzw. PSP beitragen. Neueren Untersuchungen zufolge dürften die Untersuchung des zerebralen Glukosemetabolismus mittels 18F-FDG-PET sowie moderne MRT-basierte Methoden in dieser Fragestellung jedoch eine höhere Sensitivität und Spezifität haben. Während Medikamente die diagnostische Aussagekraft von DAT-SPECT-Untersuchungen selten beeinflussen, kann das Ergebnis der IBZM-SPECT sowohl durch dopaminerge Substanzen als auch durch Dopaminantagonisten stark verfälscht werden. Die richtige Interpretation von SPECT-Daten setzt darüber hinaus die Kenntnis der individuellen strukturellen bildgebenden Befunde voraus. Eine MRT- oder CCTUntersuchung sollte zum Ausschluss von läsionellen Parkinson-Syndromen und zur Dokumentation von Kopathologien immer Bestandteil der Parkinson-Abklärung sein.
 
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