Bedenklichkeit: ** (bei Indikation)
II - Antidota bei primärer Giftelimination
Indikation:
bei oralen Vergiftungen sofort sowie im Anschluß an allfällige Magenentleerung und zur Verhinderung von Schaumbildung
Dosierung:
initial 0,5-1 g/kg als Suspension; für die Therapie mit repetitiver Gabe 3stündlich 0,3 g/kg per Sonde (das ideale Verhältnis Aktivkohle : Pharmakon beträgt mind. 10 : 1)
Hinweis:
Kohletabletten erfüllen die Anforderungen nicht; auf gute Durchmischung der Suspension achten; CAVE: Aspiration
Kontraindikation:
Vergiftungen, die mit spezifischen oralen Antidota behandelt werden sollten. Ingestion von Korrosiva, Einschränkungen des Bewusstseins
Indikationen, Dosierungen, Kontraindikationen und Nebenwirkungen beziehen sich grundsätzlich auf Vergiftungen und beschränken sich daher nur auf toxikologische Gesichtspunkte