Krause und Pachernegg
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Aktivkohle
Bedenklichkeit: ** (bei Indikation)

II - Antidota bei primärer Giftelimination

Indikation:
bei oralen Vergiftungen sofort sowie im Anschluß an allfällige Magenentleerung und zur Verhinderung von Schaumbildung

Dosierung:
initial 0,5-1 g/kg als Suspension; für die Therapie mit repetitiver Gabe 3stündlich 0,3 g/kg per Sonde (das ideale Verhältnis Aktivkohle : Pharmakon beträgt mind. 10 : 1)

Hinweis:
Kohletabletten erfüllen die Anforderungen nicht; auf gute Durchmischung der Suspension achten; CAVE: Aspiration

Kontraindikation:
Vergiftungen, die mit spezifischen oralen Antidota behandelt werden sollten. Ingestion von Korrosiva, Einschränkungen des Bewusstseins



Indikationen, Dosierungen, Kontraindikationen und Nebenwirkungen beziehen sich grundsätzlich auf Vergiftungen und beschränken sich daher nur auf toxikologische Gesichtspunkte

 
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