Hohe Dringlichkeit
Bedenklichkeit: ** (bei Indikation)
I - Antidota bei Elementarhilfe
IV - Antidota bei sekundärer Giftelimination und zur weiterführenden Therapie
Indikation:
Methanol, Ethylen- und Diethylenglykol (Therapie zweiter Wahl)
Dosierung:
in den ersten 4 Std. 0,75 g/kg Ethanol als 5%ige Lsg., dann stündl. 0,1-0,125 g/kg als 5%ige Lsg. i.v. oder p.o.
angestrebter Ethanolspiegel:
bei Methanol 0,3-0,8 Promille, bei Glykolen 0,5-1 Promille
Hinweis:
Die Ethanoltherapie sollte auch im Verdachtsfall unverzüglich begonnen werden. Während einer Hämodialyse muss die Ethanoldosierung angepasst werden.
Kontraindikation:
bei vitaler Indikation keine
Indikationen, Dosierungen, Kontraindikationen und Nebenwirkungen beziehen sich grundsätzlich auf Vergiftungen und beschränken sich daher nur auf toxikologische Gesichtspunkte