| Therapiehinweise | ||||||||||||||||||||||||
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Allgemeines
Nach schweren Intoxikationen kann der Patient durch sofort oder im Verlauf der Vergiftung eintretende Beeinträchtigung der Vitalfunktionen oder sekundäre Komplikationen gefährdet werden. Das Ziel der Akuttherapie muss daher die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und die Verminderung der toxischen Wirkung sein. Die primären Maßnahmen entsprechen somit den allgemeinen Gesichtspunkten der Notfallmedizin. Die ersten vergiftungsspezifischen Therapieschritte sind größtenteils vom Aufnahmeweg der Noxe abhängig. Hinweise Selbstschutz des Helfers bei Mund-zu-Mund-Beatmung beachten! Beatmungshilfe bei Vergiftungen durch Organophosphate, Korrosiva, Cyanide, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Methanol etc. benutzen! Ingestion Hautkontamination
Augenkontamination
Inhalation
Spezifische Antidota mit dringlicher Indikation Die angeführten Antidota müssen bei ausgeprägter Symptomatik im Rahmen der Sofortmaßnahmen verabreicht werden. Wird das Antidot oral appliziert, entfällt die obligate Aktivkohlegabe.
2) Methylpyrazol: Wirkung analog dem Ethanol (Substrat der Alkoholdehydrogenase) 3) für extreme Notfallsituationen ohne unmittelbar verfügbare Beatmungs- bzw. intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten | ||||||||||||||||||||||||

